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Unterstützt die deutsche Regierung indirekt Al Assad ?!

Unterstützt die Bundesregierung indirekt Assad
Unterstützt die Bundesregierung indirekt Assad

Raad Atli. Syrischer Journalist und politischer Aktivist

Möglich: Die deutsche Regierung finanziert indirekt das Assad –Regime und unterstützt ihn mit den Informationen über die Menschen in Deutschland.

In 2018 hat die DW einen Artikel auf ihrer Webseite herausgegeben, der ein „Muss“ kritisiert? dieses ‘Muss’ ist: Subsidiär geschützte Flüchtlinge müssen Ausweispapiere in ihrer jeweiligen Botschaft beantragen. Bisher gilt es noch. Herr  H. Koja ist ein syrischer Flüchtling, dessen Cousin  Al-Assad Geheimdienst an seiner Stelle festgenommen wurde. Herr Koja gehört nicht zur politischen Opposition, nicht zur Gegnerkämpfer. Seine richtige ‚Schuld‘ war, sein einjähriges Baby zurückgeben zu können, nachdem eine mit Assad verbundene Miliz es entführt hat. 

Nachdem er sein Kind zurückbekommen hat, ist er unverzüglich aus Syrien geflohen, was den Geheimdienst dazu veranlasste, seinen Cousin festzunehmen. Kojas Familie versuchte vergeblich, dem Cousin zu helfen. Letztlich konnte die Familie den Geheimdienst nur mit einer Geldsumme und der Behauptung, Herr Koja sei bei einem Bombenanschlag ums Leben gekommen, von der Befreiung des Cousins überzeugen. Fünf Jahre später sitzt Herr Koja bei einer Beamtin der Ausländerbehörde, die ihm sagt er solle in seine Botschaft fahren, um seinen Pass zu verlängern. Andernfalls könne sie seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern.

Für Herrn Koja klingt diese simple Aussage wie ein Selbstmordkommando: Fahren Sie zur Botschaft, geben sie ihre Tarnung auf und gefährden Sie ihre ganze Familie, die noch in Syrien lebt. Wenn Sie ihre Aufenthaltsverlängerung benötigen, dann „brennt“ ihre Familie. In seinem Kopf brennt sich das Lächeln der Beamtin am Ende ihrer Rede ein. Herr Koja ist nur ein Beispiel von Tausenden.

In den Gesprächen zwischen Syrern hier in Deutschland kursiert die Frage: Unterstützt die deutsche Regierung das  Assad-Regime? Diese Frage kommt immer wieder auf, weil die Verlängerung oder die Erneuerung des syrischen Passes, Geld kostet. Die Kosten für eine Verlängerung betragen 245 Euro und garantieren keine unverzügliche Durchführung des Antrags. Außerdem kann es Monate dauern bis die Entscheidung zur Verlängerung getroffen wird. Um den Prozess zu beschleunigen, fallen Kosten von 400 Euro an, was bedeutet, dass Sie für eine fünfköpfige Familie 2000 Euro zahlen müssen. 

Wenn Sie wissen, dass es in Deutschland 400 Tausend Syrer gibt, die Subsidiäres Schutzrecht haben, können Sie sich einfach ausrechnen, wie viel Assad von der deutschen Regierung indirekt verdient. Die Summe beträgt alle vier Jahre mindestens 160 Millionen Euro, das sind durchschnittlich 60 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Er soll nicht etwas die Bildung oder die Gesundheitsbranche unterstützen. Er ist absolut bedingungslos. Assad kann davon Luftangriffe auf Zivilisten, chemische Waffen und Vergewaltigungstaten in Geheimdienstkellern finanzieren. Es geht auch nicht nur um das Geld, sondern um die Menschen. Mit diesem Verfahren unterstützt die Regierung das Assad-Regime mit Infos über die vor ihm fliehenden Menschen, deren Familien noch in Syrien sind. Dabei schreckt er weder vor Verletzungen noch vor Ermordungen zurück. 

Darüber hinaus, kann man mit einem ungültigen Pass nicht reisen. Bis 2016 stellte die deutsche Regierung ein Reisedokument als Passersatz für die Subsidiär geschützten Flüchtlinge zur Verfügung. Man bezahlt 69 und bekommt sein Ersatzpapier, was folgende Geltung im Gesetzt hat: Subsidiär Schutzberechtigte haben im Sinne des § 4 AsylG die Möglichkeit, einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5 Abs. 1 AufenthV zu beantragen (Westphal, in: Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Auflage 2016, § 3 Rn. 16, s.a. VGH München, NVwZ 2016, 1501). 

Der Brennpunkt dieses Themas ist, dass viele Beamte der Ausländerbehörde den Subsidiär Schutzberechtigen diese rechtliche Möglichkeit nicht anbieten. Sie sagen Ihnen, oder befehlen ihnen regelrecht, sie sollen, ungeachtet der Konsequenzen, einen syrischen Pass von der Botschaft beantragen. Egal was passiert. 

Das subsidiäre Schutzrecht  wird den Syrern dabei aus Gründen des Bürgerkrieges und nicht etwa wegen des Diktators gegeben. 

Die Entscheidung zur Gewährung des subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge, steht dabei allein im Ermessen der Behörden und ist weniger rechtlich als politisch. Dem ist entgegenzuhalten, dass zahlreiche Oberverwaltungsgerichte bis Ende 2014 Bescheide des BAMF über subsidiären Schutz für Syrer/innen aufgehoben und als rechtswidrig eingestuft haben. Den Kläger/innen wurde daraufhin der Flüchtlingsstatus zugesprochen. Das BAMF passte seine Entscheidungspraxis den Gerichtsurteilen an und beschied in der Folge, syrischen Flüchtlingen den GFK-Status, einschließlich der Möglichkeit, Familiennachzug in Anspruch zu nehmen. 

Die Oberverwaltungsgerichte argumentierten, dass es bei syrischen Flüchtlingen nicht darauf ankomme, ob sie bereits in Syrien einer individuellen Vorverfolgung ausgesetzt waren. Vielmehr müssten potentiell alle syrischen Rückkehr/innen befürchten, vom Assad-Regime als Gegner eingeschätzt zu werden und geheimdienstlichen Repressionen ausgesetzt zu sein. Beispielhaft hierfür ist die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (27.01.2014; Az. 5 K 707/12.KS.A):

„Geht das Bundesamt selbst davon aus, die syrischen Sicherheitskräfte erblickten in jedem Rückkehrer einen potentiellen Informanten über die Exilszene, dem durch menschenrechtswidrige Behandlung bis hin zur Folter Informationen zur Bekämpfung der Opposition abgerungen werden können, kann dem syrischen Staat ohne entsprechende Belege gerade in der derzeitigen Situation eine Differenzierung zwischen “unpolitischen” und “politischen” Exilanten bzw. Rückkehrer nicht unterstellt werden. Zur Darlegung einer entscheidungsrelevanten grundsätzlichen Bedeutung hätte es der Vorlage entsprechender Erkenntnisquellen bedurft.“ (Quelle: Pro Asyl Organisation). 

Grund dafür steht vor allem das Familiennachzugsrecht, weil sich die Subsidiär geschützten kaum dieses Recht aneignen können. Gespräch mit vielen Syrern denken Sie, die internationale Gemeinschaft vor hat, die Legitimation des Assad-Regimes wiederherzustellen, was heißt, dass die Subsidiäre Schutzform es der deutschen Regierung ermöglichen würde, die deutsche Regierung syrische Flüchtlinge abzuschieben, obwohl Assad an der Macht bleiben würde.

Was sich die syrischen Flüchtlinge wünschen, ist noch weniger als ihr einfaches Recht. Sie wünschen sich, dass sie nicht gezwungen werden, ihren Diktator mit Geld zu finanzieren, um ihre Familien weiter zu töten. Sie wünschen sich, nicht immer wieder ihren Pass verlängern zu müssen oder für einen neuen Pass bei der syrischen Botschaft anfragen zu müssen. Die syrischen Flüchtlinge in Deutschland wünschen sich, ein Ersatzpapier vom deutschen Staat zu bekommen, weil dieser ihrer Meinung nach, der einzige legitime Staat ist, den sie kennen.  

Ohne Berücksichtigung der politischen Entscheidungen und Tricks ist eines aktuell gewiss: Die deutsche Regierung zwingt viele Syrer,  ihren Diktator  zu finanzieren und schenkt diesem Despot die Legitimation. Es geht nicht um den syrischen Staat, sondern um das politische Regime. Niemand konnte beispielsweise die Deutschen zwingen, ihr Geld dem  Hitler-Regime zu geben, und behaupten, dieses würde dem deutschen Staat zugutekommen. Deutschland hat genug Erfahrung gemacht, um zu wissen, dass es unter einem Tyrannen niemals einen Staat geben kann.

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