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Syrer klagen gegen Assad-Regime

Von Ramy Al-Asheq

Im März haben sieben syrische Geflüchtete in Deutschland Strafanzeige gegen hochrangige Geheimdienstoffiziere gestellt, die sie für Folterungen während ihrer Gefangenschaft in Syrien verantwortlich machen. Auch wenn die Beschuldigten sich nicht in Deutschland aufhalten und die Kläger keine deutschen Staatsbürger sind, erlaubt deutsches Recht es den Opfern, einen juristischen Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzustreben. Außer den sieben ehemaligen Häftlingen erstatteten noch weitere Personen Strafanzeige, darunter die beiden Rechtsanwälte Anwar Al-Bunni und Mazen Darwish, die selbst längere Zeit in syrischen Gefängnissen verbrachten.

Juristisches Neuland wird in diesem Prozess insofern beschritten, als die Kläger nur die syrische Staatsbürgerschaft besitzen. Ähnliche Anzeigen wurden in Frankreich und Spanien schon früher gestellt, allerdings besaßen die Kläger in jenen Fällen immer die doppelte Staatsbürgerschaft. Laut Wolfgang Kaleck vom European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR) seien die Namen der beschuldigten Offiziere bekannt und bereits dem Generalbundesanwalt übermittelt worden. Damit solle dem Erlass eines internationalen Haftbefehls der Weg geebnet werden. „Wir dürfen den schrecklichen Ereignissen in Syrien nicht länger nur zusehen, sondern müssten sie in Worte und juristische Kategorien fassen“, meint Kaleck. Neben dem ECCHR waren auch das Syrian Center for Legal Researches and Studies und das Syrian Center for Media and Freedom of Expression an der Formulierung der Strafanzeige beteiligt.

Anlässlich dieses juristischen Schritts organisierte die Heinrich-Böll-Stiftung am 2. März 2017 eine Podiumsdiskussion in Berlin, die vom Bundesvorsitzenden der GRÜNEN, Cem Özdemir, eröffnet wurde. Unter dem Titel „Wie kann Gerechtigkeit geschaffen werden?“ diskutierten Vertreter verschiedener NGOs über die juristischen und politischen Folgen der Strafanzeige. Besonders eindringlich sprach der syrische Anwalt Anwar Al-Bunni, der jedwedes Eintreten für selektive Gerechtigkeit entschlossen zurückwies: „Wenn wir über eine politische Lösung diskutieren, ohne über Gerechtigkeit zu reden, dann ist das gleichbedeutend damit, die Verbrecher straflos davonkommen zu lassen.“

Eben das soll durch die Strafverfolgung der Geheimdienstler verhindert werden. Auch der syrische Anwalt Mazen Darwish unterstrich die Wichtigkeit des juristischen Prozesses: „Was uns Menschen von Tieren unterscheidet, ist die Gerechtigkeit. Aber sind wir tatsächlich Menschen? Diese Frage geht an Sie. In Syrien wird sich zeigen, ob wir diese Prüfung (unserer Menschlichkeit, Anm. d. Red.) bestehen.“

Übersetzung: Serra Al-Deen, Mahara-Kollektivaldeen@mahara-kollektiv.de

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